Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
Die von ihnen abgegebene Festbuchung ist ein Angebot, welches von uns durch eine schriftliche Buchungsbestätigung angenommen wird. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung bei ihnen ist der Teilnahmevertrag wirksam abgeschlossen.
2. Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühren fällig. Die Restzahlung ist vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte zum Zeitpunkt der vereinbarten Teilnahme die Gebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht.
3. Rücktrittsklausel
Bei Stornierungen vor dem schriftlich bestätigten Teilnahmetermin fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an: mindestens 30 Tage keine Kosten, mindestens 15 Tage 50%, mindestens 10 Tage oder bei Nichterscheinen 100%. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens. Die vorgenannten Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, dass uns ein geringerer oder keinen Schaden entstanden ist.
4. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch des Trainings zu entscheiden. Bei Abbruch des Trainings besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.
6. Teilnahmebedingungen
Der Hochseilgarten ist für alle Besucher ab 10 Jahren geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.
Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein.

7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstige, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert hat. Vorerkrankungen, welche die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen können sind uns vorher mitzuteilen. Nicht voll geschäftsfähige Teilnehmer sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt, welche uns berechtigt, verbindliche Anweisungen zu erteilen.
Der Veranstalter ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
8. Sicherheit
Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Seilgartens an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Guides sind bindend. Die betreffenden Teilnehmer können bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen der Guides vom Seilgarten ausgeschlossen werden. In diesen Fällen übernimmt der KJR Kelheim keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
9. Sonstiges
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.